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Beschränkung der Konsultationszeit

  • Arztpraxis Glattpark
  • 18. Juli 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Mit dem Tarifeingriff des Bundesrates, welcher am 1.1.2018 in Kraft gesetzt wurde, sind leider einige Änderungen umgesetzt worden, welche unsere Arbeit erschweren (siehe beigefügter Standardbrief der Haus- und Kinderärzte Schweiz, mfe). Da durch die Bundesrätliche Verordnung die maximale Konsultationszeit begeschränkt wurde, ist es in den meisten Fällen nicht mehr möglich, mehrere Probleme in der gleichen Konsultation zu besprechen. Wir bedauern diesen Umstand sehr, da es für Sie bedeutet, dass Sie allenfalls nochmals einen neuen Termin vereinbaren müssen. Da wir jedoch auf eine genaue Befragung (Anamnese), Untersuchung und Erklärung Wert legen, können auch vermeintlich "kleine Sachen", leider nicht mehr "auch noch schnell" angeschaut werden. Wir hoffen jedoch sehr, dass zu einem späteren Zeitpunkt diese Zeitbegrenzung wieder aufgehoben wird.


 
 
 

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